Rechenschaftslegung
Ein Evaluationszweck: Die Evaluation und die Evaluationsergebnisse werden dazu genutzt, das Ausmaß von Erfolg, Wirksamkeit, Effizienz eines Evaluationsgegenstands (oder auch seine Übereinstimmung z. B. mit geltenden gesetzlichen Besrtimmungen, geschlossenen Verträgen) gegenüber Stakeholdern darzulegen (zumeist eine Anforderung von Finanzierenden eines Programms oder von z. B. öffentlichen Kontrollorganen an Träger oder Durchführende von Programmen). Evaluation stellt Beschreibungen und Bewertungen zur Verfügung, so dass sich Dritte (oft Finanzierende des evaluierten Programms) davon überzeugen können, in welchem Maße die Zuständigen verantwortlich handeln. Dieses "Verantwortlich-Machen" bzw. das "Geradestehen für das Geleistete" liegen außerhalb der Evaluation, die sich darauf beschränkt, hierfür Informationen bereit zu stellen. Zum Zweck der Rechenschaftslegung übernimmt die Evaluation eine summative Rolle.
Englischer Begriff
accountability
Französischer Begriff
redevabilité
Quellen
- Rossi, Peter H./Lipsey, Mark W./Freeman, Howard E. (2004): Evaluation. A systematic approach. 7th edition. Thousand Oaks: Sage. S. 179-181
- OECD (2023): Glossary of Key Terms in Evaluation and Results-Based Management for Sustainable Development. 2. Paris: OECD Publishing, S. 16
Stand
02.09.2024