Evaluationszweck
Als Aussagesatz formulierte Bestimmung, was die Evaluation in Bezug auf den Evaluationsgegenstand und seine veränderbaren Bedingungen auslösen soll. Der Evaluationszweck wird von Auftraggebenden und/oder anderen Stakeholdern festgelegt und bezeichnet, was diese mit der Evaluation und den erzeugten Evaluationsergebnissen erreichen wollen. Der Evaluationszweck bestimmt die Richtung der Evaluation: Jeder Evaluationsschritt ist so anzulegen, dass er dem jeweiligen Evaluationszweck dient.
Evaluationszwecke sind namentlich: Optimierung/Verbesserung, Entscheidungsfindung, Rechenschaftslegung, Wissensmanagement und Wissensgenerierung. M. Q. Patton ergänzt Entwicklung als Zweck für bestimmte Evaluationsgegenstände. Es ist umstritten, ob auch Legitimation ein seriöser Evaluationszweck ist.
Eine Evaluation kann mehrere dieser Zwecke verfolgen. Dabei sollte ein primärer Evaluationsweck bestimmt sein, so dass die Evaluierenden im Falle von Zweckkonflikten eine sichere Orientierungsgrundlage haben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, verschiedene Evaluationsphasen zu unterscheiden und je unterschiedliche Prioritäten zu setzen, z. B. zuerst Verbesserung, dann Entscheidungsfindung oder Rechenschaftslegung.
Der Terminus Zweck (der Evaluation) wird von Zielen abgegrenzt, welche für Evaluationsgegenstände gesetzt werden (z. B. Detailziele (eines Programms)).
Englischer Begriff
purpose of evaluations
Französischer Begriff
fin d'évaluation
Quellen
- DeGEval – Gesellschaft für Evaluation (2002): Standards für Evaluation. Köln: DeGEval. S. 13
- Patton, Michael Quinn (2010): Developmental evaluation: applying complexity concepts to enhance innovation and use. New York: Guilford Press.
Stand
25.11.2014