Mussstandard
Standard, der spezifische, am besten quantitativ operationalisierte (Operationalisierung), Mindestanforderungen festlegt (oftmals in eher technischer Sprache gehalten), die unbedingt einzuhalten sind, damit ein Gegenstand (z. B. eine Intervention oder ein Produkt im Sinne der Produktevaluation) das erforderliche Minimum an Güte und/oder Tauglichkeit aufweist. Gesetzte Schwellenwerte dürfen nicht unter- oder überschritten werden oder es werden sehr kleine zulässige Fehlerraten gesetzt. Verfehlt ein Evaluationsgegenstand auf lediglich einer Kriteriendimension einen solchen Mussstandard, so kann er unabhängig von seinen Bewertungen auf anderen Dimensionen nicht akzeptiert werden.
Das Verfehlen von Musstandards wird durch machtvolle Stakeholder sanktioniert. Dies erfolgt je nach Kontext des Evaluationsgegenstands im Rahmen des Straf-, Zivil-, Dienst- oder Arbeitsrechts, auf der Basis von Berufsordnungen oder Zertifizierungsrichtlinien usw., und kann zum Entzug der Berechtigung führen, das Programm weiter anzubieten.
(siehe auch Sollstandard, K.-o.-Kriterienpunkt)
Englischer Begriff
must standard [bar][1]
Französischer Begriff
norme obligatoire
Quellen
- Scriven, Michael (2007): Key Evaluation Checklist KEC. Michigan: Western Michigan University.
Stand
20.11.2015