Anonymität
Eigenschaft der Datenerhebung und der Datenauswertung, verbunden mit der Zusicherung der Geheimhaltung von Daten zu einer Person, einer Personenmehrheit oder einer Organisation. Im strengsten Sinne bedeutet Anonymität, dass die Identität der Datengebenden auch denjenigen, die Daten erheben bzw. auswerten, nicht bekannt ist. Dies ist beispielweise bei Online-Umfragen der Fall, bei der alle Antwortenden mit demselben Link auf den Fragebogen zugreifen. Anonymität im weiteren Sinne bedeutet, dass die Identität der Datengebenden den Erhebenden bekannt ist (was bei Interviews und Beobachtungen die Regel ist), diese jedoch keinem Dritten gegenüber offen gelegt wird. Dies ist z. B. bei personalisierten Online-Befragungen der Fall, bei denen für jede eingeladene Person deren E-Mail-Adresse mit einen "personalisierten Link" verbunden ist. Es werden in diesen Fällen Vorkehrungen getroffen, dass deren Identität nicht offen gelegt werden kann. Betrifft in der Evaluation besonders Datengebende, aber auch Personen usw., auf die sich Beschreibungen und/oder Bewertungen beziehen (Aussageeinheiten). Die Zusicherung und Gewährleistung der Anonymität ist durch den Datenschutz geregelt und ist eine professionelle Selbstverpflichtung der Evaluierenden (analog zur gesetzlich geregelten Schweigepflicht für bestimmte helfende Berufe). Zugesicherte Anonymität muss in besonderem Maße für veröffentlichte Dokumente, wie den Evaluationsbericht gewährleistet werden. (siehe auch Vertraulichkeit)
Englischer Begriff
anonymity [1]
Französischer Begriff
anonymat
Quellen
- AERA – American Educational Research Association (1999): Standards for educational and psychological testing. Washington D.C.: AERA.
- Diaz-Bone, Rainer/Weischer, Christoph (Hg.) (2015): Methoden-Lexikon für die Sozialwissenschaften. Wiesbaden: Springer-VS, S. 20-21.
- Fitzpatrick, Jody L./Sanders, James R./Worthen, Blaine R. (2012): Program evaluation : alternative approaches and practical guidelines. 4th edition. Boston: Pearson, S. 92.
Stand
10.10.2020